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   VG Hannover, 08.03.2013 - 3 A 2347/11   

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VG Hannover, 08.03.2013 - 3 A 2347/11 (https://dejure.org/2013,6348)
VG Hannover, Entscheidung vom 08.03.2013 - 3 A 2347/11 (https://dejure.org/2013,6348)
VG Hannover, Entscheidung vom 08. März 2013 - 3 A 2347/11 (https://dejure.org/2013,6348)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kostenbeitrag - Heimerziehung - Eingliederungshilfe - §§ 34, 35a SGB VIII - Gesetzliche Regelung sei lückenhaft

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 11.10.2012 - 5 C 22.11

    Aufklärungspflicht; kostenbeitragsrechtliche -; Durchschnittseinkommen;

    Auszug aus VG Hannover, 08.03.2013 - 3 A 2347/11
    Diese Regelungslücke kann von den Gerichten angesichts der von der Verfassung dafür gesetzten Grenzen nicht im Wege richterlicher Rechtsfortbildung geschlossen werden (entgegen BVerwG, Urt. vom 11.10.2012, 5 C 22/11).

    Diese Regelungslücke (vgl. BVerwG, Urt. vom 11.10.2012, 5 C 22/11, juris Rn. 18 - "Lückenschließung") hat, wie das VG Düsseldorf in seinem Urteil vom 14.02.2012 (Az. 19 K 3225/09, juris) anschaulich beschrieben hat, in der Verwaltungspraxis - und zwar nicht nur bei der Heranziehung Selbständiger - zu einer uneinheitlichen Handhabung der Kostenbeitragsberechnung geführt, die in ihrer Gesamtheit im Ergebnis durchaus als willkürlich bezeichnet werden kann.

    34 aa) Mit dem OVG Nordrhein-Westfalen (Urt. vom 01.04.2011, 9 A 1292/09, juris) und dem Bundesverwaltungsgericht (Urt. vom 11.10.2012, a.a.O.) geht die Kammer allerdings davon aus, dass es nach geltender Rechtslage dem Grunde nach für die Bemessung eines jugendhilferechtlichen Kostenbeitrages auf dasjenige Einkommen im Sinne des § 93 Abs. 1 SGB VIII ankommen soll, das der Kostenbeitragspflichtige in dem jeweiligen Leistungszeitraum erzielt (hat), für den die materielle Jugendhilfeleistung, auf die die Kostenbeitragserhebung bezogen sein soll, gewährt worden ist bzw. wird (ebenso: DIJuF-Rechtsgutachten vom 07.08.12, J 8.310 Sch, JAmt 2012, S. 463, 464).

    cc) Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 11.10.2012 (5 C 22/11, a.a.O.), die Auffassung vertreten, für die Berechnung des für die Einstufung in eine der Einkommensgruppen der KostBV maßgeblichen Einkommens sei eine Durchschnittsbildung auf der Basis einer validen, aktuelle Nachweise einbeziehenden Prognose vorzunehmen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 11.10.2012 (5 C 22/11, a.a.O.) ausdrücklich davon abgesehen, dieses Kriterium inhaltlich näher zu konkretisieren.

    Das Urteil beruht auf einer Abweichung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.10.20102 (5 C 22.11).

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10

    Dreiteilungsmethode

    Auszug aus VG Hannover, 08.03.2013 - 3 A 2347/11
    Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG dem Einzelnen, dass ihm gegenüber ergehende Entscheidungen diesen Anforderungen genügen (vgl. BVerfGE 128, 193 ).

    Richterliche Rechtsfortbildung darf hingegen nicht dazu führen, dass die Gerichte ihre eigene materielle Gerechtigkeitsvorstellung an die Stelle derjenigen des Gesetzgebers setzen (vgl. BVerfGE 82, 6 ; 128, 193 ).

    Eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den Wortlaut des Gesetzes hintanstellt und sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (vgl. BVerfGE 118, 212 ; 128, 193 ).".

  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus VG Hannover, 08.03.2013 - 3 A 2347/11
    Rechtsfortbildung stellt keine unzulässige richterliche Eigenmacht dar, sofern durch sie der erkennbare Wille des Gesetzgebers nicht beiseite geschoben und durch eine autark getroffene richterliche Abwägung der Interessen ersetzt wird (vgl. BVerfGE 82, 6 ).

    Richterliche Rechtsfortbildung darf hingegen nicht dazu führen, dass die Gerichte ihre eigene materielle Gerechtigkeitsvorstellung an die Stelle derjenigen des Gesetzgebers setzen (vgl. BVerfGE 82, 6 ; 128, 193 ).

  • BVerwG, 20.08.1997 - 8 B 170.97

    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Abgabengerechtigkeit - Bestimmtheitsgebot -

    Auszug aus VG Hannover, 08.03.2013 - 3 A 2347/11
    Das gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts auch für öffentlich-rechtliche Abgaben (vgl. für das Steuerrecht: BVerfGE 48, 210 ; ferner etwa BVerfGE 79, 106 ; für das Gebühren- und Beitragsrecht: BVerfGE 108, 186 ff; auch: BVerwGE 105, 144 ).

    Im Bereich des Gebühren- und Beitragsrechts fordert das Bestimmtheitsgebot eine dem jeweiligen Zusammenhang angemessene Regelungsdichte, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden ausschließt (vgl. BVerwGE 105, 144 , m.w.N.).

  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

    Auszug aus VG Hannover, 08.03.2013 - 3 A 2347/11
    Eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den Wortlaut des Gesetzes hintanstellt und sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (vgl. BVerfGE 118, 212 ; 128, 193 ).".
  • BVerwG, 19.08.2010 - 5 C 10.09

    Angemessenheit; Düsseldorfer Tabelle; Eigenbedarf; notwendiger ~; Einkommen;

    Auszug aus VG Hannover, 08.03.2013 - 3 A 2347/11
    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 19.08.2010 (5 C 10/09, juris) mit Blick auf das Angemessenheitskriterium aus § 94 Abs. 1 SGB VIII eine unterhaltsrechtliche Vergleichsberechnung im Einzelfall und darauf aufbauend ggf. eine Anpassung des Kostenbeitrags gefordert.
  • BVerfG, 11.07.2012 - 1 BvR 3142/07

    Verfassungsbeschwerden in Sachen "Delisting" erfolglos

    Auszug aus VG Hannover, 08.03.2013 - 3 A 2347/11
    Das BVerfG führt dazu in seinem Urteil vom 11.07.2012 (1 BvR 3142/07, juris, Rn. 73ff) aus:.
  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus VG Hannover, 08.03.2013 - 3 A 2347/11
    Welche Anforderungen an die Bestimmtheit zu stellen sind, lässt sich dabei nicht generell und abstrakt festlegen, sondern hängt auch von der Eigenart des Regelungsgegenstands und dem Zweck der betroffenen Norm ab (vgl. BVerfGE 89, 69 ; 103, 111 ; st. Rspr) sowie davon, in welchem Ausmaß Grundrechte betroffen sind (vgl. BVerfGE 56, 1 ; 59, 104 ; 93, 213 ).
  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

    Auszug aus VG Hannover, 08.03.2013 - 3 A 2347/11
    Welche Anforderungen an die Bestimmtheit zu stellen sind, lässt sich dabei nicht generell und abstrakt festlegen, sondern hängt auch von der Eigenart des Regelungsgegenstands und dem Zweck der betroffenen Norm ab (vgl. BVerfGE 89, 69 ; 103, 111 ; st. Rspr) sowie davon, in welchem Ausmaß Grundrechte betroffen sind (vgl. BVerfGE 56, 1 ; 59, 104 ; 93, 213 ).
  • BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99

    Informationspflichten bei Sonderabgaben

    Auszug aus VG Hannover, 08.03.2013 - 3 A 2347/11
    Das gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts auch für öffentlich-rechtliche Abgaben (vgl. für das Steuerrecht: BVerfGE 48, 210 ; ferner etwa BVerfGE 79, 106 ; für das Gebühren- und Beitragsrecht: BVerfGE 108, 186 ff; auch: BVerwGE 105, 144 ).
  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 64e ABs. 1 BVG

  • BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvK 1/00

    Naturschutzgesetz Schleswig-Holstein

  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

  • BVerfG, 23.10.1986 - 2 BvL 7/84

    Kirchgeld

  • BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 KVStG

  • BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74

    Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse

  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Veranlagung einer Hinterbliebenenrente zur

  • BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvL 4/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG

  • BVerfG, 19.04.1978 - 2 BvL 2/75

    Verfassungsmäßigkeit des § 34c Abs. 3 EStG 1957

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 571/60

    Kirchensteuergesetz

  • VG Düsseldorf, 14.02.2012 - 19 K 3225/09

    Zulässigkeit der Erhebung eines Kostenbeitrages bei Eltern gemäß §§ 91 ff. SGB

  • BVerfG, 28.02.1973 - 2 BvL 19/70

    Verfassungsmäßigkeit der Abschöpfung bei Getreideeinfuhren nach europäischem

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